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Auf der Brücke ist noch Platz

Raus aus dem Alltag. Rein ins THW!

Ehrenamtliches Engagement – was erwartet mich da? Welche Rechte und Pflichten habe ich als freiwillige Einsatzkraft im THW?

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Dienst im THW Norderstedt.

Was muss ich tun, um mich im THW zu engagieren?

Nimm einfach Kontakt mit uns auf. Entweder nutzt du unser Kontaktformular oder du kommst direkt zu unseren Dienstzeiten in den Ortsverband.  Deine Fragen beantworten wir gerne.

THW-begeisterte Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren können auch schon mitmachen. Die Minigruppe und die THW-Jugend führen Kinder und Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heran. 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Jeder Einsatz des THW bedeutet auch eine große Verantwortung. Deshalb müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.
Folgende Voraussetzungen solltest du mitbringen:

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt.
  • Du bist körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
  • Dein ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
  • Du bist für den Dienst im THW verfügbar.
  • Du bist nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  • Du bekennst dich zum demokratischen Rechtsstaat.
  • Du bist nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
  • Du bist nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

 

Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

Mit deinem Aufnahmeantrags wirst du auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Die Mitgliedschaft im THW ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Dabei verpflichtest du dich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen. 
Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in das Technisches Hilfswerk besteht nicht.

Was erwartet mich zum Einstieg?

Von Beginn an nimmst du an unseren Diensten (alle zwei Wochen dienstags 19 - 22 Uhr) teil. Dabei lernst du den Ortsverband kennen. Dein Einstieg beginnt mit der Grundausbildung, bei der dir alle wesentlichen Grundlagen in Theorie und Praxis vermittelt werden. Du lernst dabei Werkzeuge und Methoden kennen und wie wir an Einsatzstellen sicher arbeiten. In der Grundausbildung lernst Du auch unsere THW-Nachbar-Ortsverbände kennen, da wir diese Ausbildung in der Regel gemeinsam durchführen.  Nach Abschluss der Grundausbildung wechselst du in unseren Technischen Zug und erlernst dort das Fachwissen der jeweiligen Teileinheit.

Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?

Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend oder zu Urlaubszeiten planbar.

Das liebe Geld:
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall deiner Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:
Das THW ist auf die Arbeitgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde der ehrenamtliche Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch viele Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsqualifikationen mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.

Mehr zu Thema Arbeitgeber und THW findest duhier.

Welche Pflichten habe ich als THW-Einsatzkraft?

Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen:

  • regelmäßig an Einsätzen, angeordneten Übungen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen
  • regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen
  • Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
  • dienstlichen Weisungen nachkommen
  • die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung befolgen
  • die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecken verwenden
  • sich in die Gemeinschaft der Helferinnen und Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten
  • das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen
  • jede Veränderung in deinen persönlichen Verhältnissen unverzüglich dem THW melden (dazu gehören beispielsweise Änderung von Anschrift, Familienstand oder Arbeitgeber)

Verstöße gegen diese Pflichten werden vom THW ernst genommen, denn sonst kann die Einsatzbereitschaft nicht sichergestellt werden. Bei Verstößen kann der THW-Ortsbeauftragte Ermahnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall können Pflichtverstöße die Entlassung aus dem THW zur Folge haben. 

Wie kann ich mich im THW engagieren, wenn ich nicht Einsatzkraft werden will?

Im THW gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Vom Stab über die Verwaltungskraft bis hin zum Koch werden in den Ortsverbänden immer wieder Menschen gesucht, die das THW unterstützen. Frag einfach bei uns nach, wie du dich mit deinen Interessen und Fähigkeiten einbringen kannst.

 

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Kontakt

Kurz erklärt: was macht eigentlich das THW?

Kontakt

THW Norderstedt
Tycho-Brahe-Kehre 6
22844 Norderstedt

E-Mail:   poststelle(at)thw-norderstedt.de

Kontaktformular

Telefon: +49 (0)40 41925691-0
(während der Dienstzeiten,
regelmäßig dienstags 19-22 Uhr)